Vereinbarung für freie Trauungen
Diese Vertrags-Vereinbarung regelt alle rechtlichen Aspekte bei der Ausübung Deiner Tätigkeit.
Als zert. Trauredner-in oder Bestattungs- und Trauerredner-in arbeitest Du in den schönsten und erfülltesten Berufen, die es gibt.
Doch weder der Beruf, noch die Berufsbezeichnung sind gesetzlich geregelt und geschützt oder als diplomierte Ausbildung anerkannt.
Weder Du noch Deine von Dir erbrachten Dienst-Leistungen sind somit durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt!
Gerade weil Du freiberuflich und selbstständig tätig bist, ist es Deine Pflicht, Dein Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden.
AHV, IV, EO etc. gehören in der Schweiz dazu, und Du solltest Dich von Anbeginn darum kümmern.
Auch ob Du eine Bescheinigung benötigst, wenn Du im Ausland tätig sein wirst. In der EU benötigst Du eine Gewerbeanmeldung. Informationen dazu, wie und wo Du dich überall anmelden musst, findest Du z.B. unter https://www.kmu.admin.ch oder für grenzüberschreitende Selbstständigkeit unter: https://www.seco.admin.ch
In der EU wird dies durch die IG Arbeit festgesetzt.
Wir empfehlen, von Beginn Deiner Tätigkeit, als ab der ersten Zeremonie, korrekt abzurechnen und Dein Gewerbe ordnungsgemäss anzumelden.
Selbst wenn Du nebenberuflich als freie Redner-in arbeitest oder nur eine Zeremonie pro Jahr durchführst.
Schütze Deine Kunden, Deine Arbeit und Dich!
Ein paar Beispiele aus der Praxis:
-Was geschieht, wenn Du mit einem Paar oder mit Hinterbliebenen ein persönliches Gespräch geführt hast, ihr wart euch einig, doch plötzlich möchten diese nichts mehr davon wissen?
-Du hast Zahlungsmodalitäten und den Preis besprochen, doch die Rechnung wird nicht bezahlt, obwohl Du Deine Leistungen erbracht hast?
-Das Brautpaar muss die Hochzeit verschieben und möchte die Anzahlung zurück.
-Du bist krank am Tag der Zeremonie. Wer ist deine Vertretung?
Dies sind nur drei Beispiele von vielen!
Sobald du einen Auftrag erhalten hast, auch wenn dies mündlich war, ist laut Gesetz ein «einfacher Auftrag» zustande gekommen.
Du kannst diesen natürlich versuchen vor Gericht durchzusetzen, doch leider gestaltet es sich ohne schriftliche Vereinbarung schwierig, zu Deinem Recht zu kommen. Oft wird ein solcher Fall von den Gerichten abgewiesen oder das Verfahren wird so teuer, dass es sich nicht mehr lohnt, Deine Forderungen geltend zu machen.
Es ist ebenfalls wichtig, dass Deine Kunden verstehen, was passiert, falls Du z.B. aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ihre gebuchte Zeremonie nicht durchführen kannst. Neben dem entgangenen Lohn müsstest Du auch für den Ersatz haften.
Indem Du alles Besprochene vertraglich festlegst und beidseitig unterschreiben lässt, schützt Du Dich und Deine Kunden.
Die Zeremonienredner-Academy hat in Kooperation mit den Rechtsanwälten T. Lauber, C. Muff und R. Nüesch eine Mustervertragsvereinbarung entwickelt, die Dich und Deine Arbeit schützt.
Du kannst sie nach deinen Bedürfnissen und entsprechend deiner Tätigkeit anpassen.
Unsere Vertrags-Vereinbarung regelt:
1. Persönliche Daten:
2. Besprochenes in Kurz-Form
3. Verwendung von Fotos gem. Datenschutz
4. Vorschlag Zeremonien-Ablauf
5. Leistungen des/der Trau- oder Trauerredner-in
6. Honorar des/der Trau- oder Trauerredner-in
7. Zahlungsmodalitäten und Bankverbindungen
8. Einbinden zusätzlicher Lieferanten und Dienstleister
9. Absage/Stornierung
10. Haftungs-Ausschluss
11. Erlaubnisse/Bewilligungen und behördliche Genehmigungen
12. Besonderes
Sorge von Anfang an für Sicherheit.